Beim Factoring veräußert ein Unternehmen seine Forderungen aus Lieferung und Leistung fortlaufend an ein Factoring-Institut. Durch diesen Forderungsverkauf realisiert das Unternehmen unmittelbare Zahlungseingänge aus späteren Forderungsfälligkeiten – ein Finanzierungseffekt entsteht.
Darüber hinaus kann das Unternehmen dem Factoring-Institut zusätzliche Dienstleistungen übertragen, etwa der Einzug der Forderungen, die Buchhaltung oder auch das gesamte Forderungsmanagement.
Factoring-Verträge können sehr individuell ausgestaltet werden. Der zugrunde liegende Prozess bleibt allerdings in der Regel gleich: Factoring-Institute (oft Tochtergesellschaften von namhaften Banken) erwerben die Forderungen in zwei Raten.